Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung
Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Begutachtung von Menschen mit Traumafolgestörungen. Da diesbezügliche Inhalte nicht obligatorisch erlernt werden müssen, definiert die DeGPT Standards für eine Qualifikation in "Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung".
Das von der DeGPT erarbeitete Curriculum "Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung" wird regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Forschung aktualisiert.
Zur Begutachtung im aufenthaltsrechtlichen Verfahren wird auf das DeGPT Curriculum Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) in aufenthaltsrechtlichen Verfahren verwiesen.
Zertifizierte GutachterInnen finden Sie hier:
Weiterbildungsangebote zertifizierter DeGPT-Curricula finden Sie hier:
2021
Flyer: Grundkurs (22.-24. April 2021)
Flyer: Aufbauseminar für Fortgeschrittene (10.-12. Juni 2021)
Flyer: Vertiefungsseminar (18.-20. November 2021)
Allgemeine Informationen, Materialien und Prozedere zum Curriculum:
Prozedere für Anträge und Bearbeitungsgebühren
Antrag zur Erlangung der Zusatzqualifikation für TeilnehmerInnen eines Ausbildunginstituts-Curriculums:
Antragsformular - Begutachtung (Voraussetzung DeGPT-Mitgliedschaft)
Übergangsregelung zur Erlangung der Zusatzqualifikation:
Antragsformular - Begutachtung nach Uebergangsregelung
Formular - Auflistung Gutachtenfaelle
Abfassung und Gliederung eines Gutachtens:
Weiterbildungsinstitute, die von der DeGPT zertifiziert werden möchten - Informationen und Formular:
Prozedere für Anträge und Bearbeitungsgebühren
Fragebogen - Weiterbildungsinstitut Begutachtung (Word Dokument)
Fragebogen - Weiterbildungsinstitut Begutachtung (PDF)